Wohnraumpolitische Forderungen

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(verfasst von den Gärtner*innen im Sommer 2019)

Leerstand von Häusern und Wohnungen, bei gleichzeitigem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und kulturell nutzbaren Räumen, war in den letzten Jahrzehnten immer wieder ein Problem in Tübingen. Seit Ende der 1960er wurde auf dieses Problem mit zivilgesellschaftlich-selbstorganisierter Aneignung von leerstehenden Häusern in Form von Hausbesetzungen reagiert.

Aus diesen Initiativen sind kulturelle Projekte (wie beispielsweise das Epplehaus) und Wohnprojekte (wie die Schellingstraße und die Münze 13) entstanden. Diese Projekte prägen den alternativen Flair der Stadt und die kulturelle Attraktivität Tübingens und haben regionale Ansätze, das Recht auf Wohnen umzusetzen, maßgeblich beeinflusst.

2016 erreichte die Zahl der Tübinger Leerstände mit 150 Häusern sowie zahlreichen Wohnungen einen neuen Rekord. Bemühungen der Stadtverwaltung und die Zweckentfremdungssatzung haben einen Teil dieser Häuser seitdem wieder zurück auf den Immobilienmarkt gebracht, was allerdings nicht bedeutet, dass dabei zwangsläufig bezahlbarer Wohnraum geschaffen wurde. Gleichzeitig stehen noch immer Häuser in Tübingen leer und verfallen. Dabei wäre die Bewohnbarkeit dieser Häuser kostengünstiger und ökologischer zu verwirklichen als der Neubau von Wohnungen.

Wir sind uns bewusst, dass Tübingen im Bezug auf Wohnraumpolitik häufig eine Vorreiterrolle einnimmt und die Maßnahmen diesbezüglich schon besser sind als andernorts. Da die Lage aber weiterhin angespannt ist, fordern wir, dass alle Handlungsmöglichkeiten der Kommune ausgeschöpft werden und dass darauf hingewirkt wird, Gesetze auf Landes- und Bundesebene zu schaffen, die zur Bewältigung des Problems nötig sind. In dem Bewusstsein, dass bei der Wohnraumfrage viele Instanzen mitmischen, richten wir unsere Forderungen bewusst nicht nur an die Stadt, sondern auch an Land und Bund, sowie an alle Bürger*innen und Wohnraum- bzw. Grundbesitzenden. Dazu gehören auch die Besitzer*innen der Gartenstraße 7.

Wir wollen, dass sich an der Wohnraumsituation grundlegend etwas verbessert und wir wollen ganz konkret, dass die Gartenstraße 7 alias Gartensia wieder dauerhaft genutzt und belebt wird.

Wir fordern:

  • Die Legalisierung von Instandbesetzungen vernachlässigter Leerstände nach Vorbild des Züricher Modells: Eine Räumung kann nur dann erfolgen, wenn Eigentümer*innen nachweisen können, dass der Leerstand kurzfristig ist und baldigst aufgehoben wird. Fehlt dieser Nachweis, vermittelt die Stadtverwaltung zwischen Besetzer*innen und Eigentümer*innen. Hierfür fordern wir ein Vorkaufsrecht für soziale Initiativen, wozu auch gehört, sich auf deren Handlungsspielräume einzustellen.
  • Ein Eingreifen der Stadtverwaltung als vermittelnde Instanz zwischen Besitzer*innen und (potenziellen) Mieter*innen, im Falle offensichtlicher persönlicher Schwierigkeiten (Gebrechlichkeit, Erbschaftsstreitigkeiten, etc.) auf Seiten der Eigentümer*innen, durch welche diese nicht zu Vermietung in der Lage sind.
  • Den Aufbau einer städtischen Plattform, um sich über rechtliche und organisatorische Vorgehensmöglichkeiten im Falle von Leerstand informieren zu können.
  • Die konsequente Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung. Bei Verstoß müssen die drohenden Bußgelder auch tatsächlich erhoben werden.
  • Ein Verbot der Umwandlung von Wohnraum in dauerhafte Ferienwohnungen/AirBnB.
  • Die Anwendung des Artikel 15 GG (Vergesellschaftung) und die Überführung des Leerstands in einen kommunalen Wohnbaufond, in dem Fall, dass Eigentümer*innen durch andere Maßnahmen (wie die Zweckentfremdungssatzung) nicht zu beeinflussen sind.
  • Die Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht.
  • Die konsequente Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts.
  • Die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an gemeinwohlorientierte Träger*innen, die günstige Mieten ermöglichen. Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen für Gemeinschaften, die kollektivierten, langfristig bezahlbaren Wohnraum schaffen.
  • Die Förderung von sozialem Wohnungsbau mit dauerhaften Bindungen durch gemeinnützige Träger*innen.
  • Die Berechnung des Mietspiegels aus allen bestehenden Mieten – nicht nur aus den Neuvermietungen der letzten vier Jahre.
  • Einen Mietendeckel nach Berliner Vorbild auch in Baden-Württemberg.
  • Die Übernahme von Verantwortung durch Wohnungs-, Haus-, und Grundstücksbesitzer*innen: Lassen Sie Ihr Gebäude / Ihre Wohnung / Ihren Baugrund nicht leer stehen. Viele Menschen suchen dringend nach Wohnraum. Verkaufen Sie, vermieten Sie, verschenken Sie.